Beitragvon Jovanotti » 29.11.2010, 23:47
So, mir ist auch so eine Rückforderung für das Jahr 2005 ins Haus geflattert.... was bedeutet dieser Juristen Kauderwelsch vom VfGH ? Ist diese Rückzahlung nun rechtens oder nicht? Bei mir schaut's so aus, dass ich meiner Ex Unterhalt bezahlt habe (ohne rechtliche Verpflichtung, weil nicht verheiratet gewesen) und sie meiner Meinung nach ohnehin die Zuverdienstgrenze überschritten hat (die ja nur knapp 4tsd EUR ausmacht) und somit den Zuschuss ohnehin zu Unrecht bezogen hat. Ich mit meinem bescheidenen Rechtswissen weiss nicht, wie ich die Staements des VfGH deuten soll.... Und wieso schicken die FA neue Rückforderungen aus, wenn ohnehin eine Klage anhängig ist? Ich denke ich werde sobald der Bescheid da ist auf jeden Fall mal Einspruch erheben und schauen was raus kommt oder?
Ich weiss, es sind schon hunderte Postings im Forum, aber irgendwie keine verständliche Version der aktuellen Lage....