wieder einmal das leidige, aber auch sehr teure Thema Rückzahlung zum Zuschuss KBG...
mein Wissensstand:
ursprüngliche Verjährung für Rückzahlung aus dem Jahre 2002 u. 2003 wäre 31.12.08 gewesen, wurde durch Versendung einer entsprechenden Einkommenserklärung um ein Jahr (also 31.12.09) verlängert. so richtig?
Bescheid für 2002 zwei Tage vor dieser Verjährung nun endlich erhalten - oh Freude.
Für 2003 hat mein Mann aber bis heute nie eine Aufforderung zur Einkommenserklärung und auch keinen Bescheid erhalten - liege ich nun richtig, dass somit die Rückforderung für das Jahr 2003 endgültig verjährt ist und das Finanzamt aus diesem Jahr auch keinerlei Forderungen mehr stellen kann?
danke im voraus
verjährung rückzahlung zuschuss KBG 2002 u. 2003
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