47000 Vätern droht Rückforderung von Karenzgeldzuschuss
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Re: 47000 Vätern droht Rückforderung von Karenzgeldzuschuss
Zu diesem Pressebericht darf ich auch an dieser Stelle ergänzen:
Bei den Vereinsabenden > am 7.11. in Linz und > am 21.11. in Wien wird Dr. Tews über die drohende oder bereits eingetretene Rückforderung des KBG-Zuschusses sowie über die geplante Sammelklage beim VfGH informieren.
Liebe Grüße
Angelika
Bei den Vereinsabenden > am 7.11. in Linz und > am 21.11. in Wien wird Dr. Tews über die drohende oder bereits eingetretene Rückforderung des KBG-Zuschusses sowie über die geplante Sammelklage beim VfGH informieren.
Liebe Grüße
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Re: 47000 Vätern droht Rückforderung von Karenzgeldzuschuss
Weitere aktuelle Berichte zum Thema:
http://www.orf.at/ticker/306666.html
http://derstandard.at/?id=1224776721075
http://www.salzburg.com/epaper/PHP-Files/archivedpages.php#_login, Salzburger Nachrichten vom 30.10. (S.7)
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Re: 47000 Vätern droht Rückforderung von Karenzgeldzuschuss
Seit heute wird in den Medien umfassend berichtet und auf die "Sammelklage" hingewiesen:
Standard.at vom 5.12.08
Standard.at vom 5.12.08
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Re: 47000 Vätern droht Rückforderung von Karenzgeldzuschuss
neuigkeiten! (aus: "österreich" von heute)
Die Abgabengrenze für den Zuschuss zum Kindergeld für einkommensschwache Familien wird rückwirkend mit 2002 auf das jetzige Niveau angehoben. Damit wird für die Hälfte der betroffenen Eltern die Rückzahlung des Zuschusses hinfällig. Das ist das Ergebnis des Runden Tisches, zu dem ÖVP-Familienstaatssekretärin Christine Marek geladen hat.
Weiters vereinbart wurde auch eine rückwirkende Verkürzung des Beobachtungszeitraums von derzeit 15 auf 7 Jahre.
Die Kindergeldnovelle soll so schnell wie möglich beschlossen werden, so Marek. Derzeit sind für die Jahre 2002 und 2003 200 Rückzahlungsbescheide ausgeschickt worden. Bis Inkrafttreten der Novelle sollen keine weiteren mehr versandt werden. Für diese ersten zwei Jahre den Zuschuss zurückzahlen müssen rund 4.200 Betroffene. Mit der Anhebung der Abgabengrenze sollen es etwa 50 Prozent weniger sein.
ich diskutiere nicht mit dummköpfen. sie ziehen dich zuerst runter auf ihr niveau und dort haben sie dann mehr erfahrung.
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Chaos um Rückforderungen (KBG-Zuschuss)
Der Verein "Dialog für Kinder" hat heute mit einer Presseaussendung reagiert und informiert über das > "Heillose Chaos, das um die Rückforderung der Zuschüsse zum KBG herrscht"
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KBG-Zuschuss: Rückforderungen werden zur Lachnummer
https://www.bmf.gv.at/MeinFinanzamt/Brgerinformation/FamilienbeihilfeKin_8850/AktuelleszurRckzahl_9215/_start.htm
"Jene Personen, die auf Grund der derzeit geltenden Rechtslage bereits einen Bescheid erhalten haben, brauchen dagegen nicht zu berufen," empfiehlt das Finanzministerium.
Da hat eine meines Erachtens vom Verfassungsrecht völlig unbelastete Staatssekretärin eine Idee abseits jeder korrekten Gesetzwerdung und daraufhin empfiehlt man sogleich, einen erhaltenen Bescheid zu "ignorieren"?
Sowas traut man sich, als offizielle Handlungsempfehlung zu veröffentlichen? Zu soviel Chuzpe fehlen mir die Worte.
"Es muss daher dringend empfohlen werden, entgegen dem seltsamen Ratschlag eine Berufung zu machen. Wer sich daher die Chance offenhalten will, die Rückzahlungspflicht zur Gänze anzufechten, MUSS JETZT handeln." (Zitat Tews)
Morgen gibts eine neue Presseaussendung dazu: http://www.dialogfuerkinder.at/fileadmin/dateien/presseaussendung18-12-2008.pdf
"Jene Personen, die auf Grund der derzeit geltenden Rechtslage bereits einen Bescheid erhalten haben, brauchen dagegen nicht zu berufen," empfiehlt das Finanzministerium.
Da hat eine meines Erachtens vom Verfassungsrecht völlig unbelastete Staatssekretärin eine Idee abseits jeder korrekten Gesetzwerdung und daraufhin empfiehlt man sogleich, einen erhaltenen Bescheid zu "ignorieren"?


"Es muss daher dringend empfohlen werden, entgegen dem seltsamen Ratschlag eine Berufung zu machen. Wer sich daher die Chance offenhalten will, die Rückzahlungspflicht zur Gänze anzufechten, MUSS JETZT handeln." (Zitat Tews)
Morgen gibts eine neue Presseaussendung dazu: http://www.dialogfuerkinder.at/fileadmin/dateien/presseaussendung18-12-2008.pdf
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Re: 47000 Vätern droht Rückforderung von Karenzgeldzuschuss
hätte hierzu zwei fragen:
1. überall heisst es, dass die frist für die rückzahlung des zuschusses aus dem jahr 2002 ende 2008 abläuft. wenn die km der tochter meines mannes nun nur im jahr 2002 den zuschuss bezogen hat, und mein mann bis 31.12. lediglich 2x die aufforderung zur einkommenserklärung für 2002 erhalten hat aber bisdahin keinen bescheid, bedeutet das, dass die frist abgelaufen ist oder zählt diese erst ab beginn des bezuges des zuschusses?
2. ist damit zu rechnen, dass eine übliche rechtsschutzversicherung (inkl. allem) die kosten für einer ev. klage gegen die rückforderung übernehmen würde? (anfrage unsererseits an die versicherung bereits gestellt, aber diese lässt sich über die feiertage reichlich zeit mit einer antwort)
danke im voraus.
1. überall heisst es, dass die frist für die rückzahlung des zuschusses aus dem jahr 2002 ende 2008 abläuft. wenn die km der tochter meines mannes nun nur im jahr 2002 den zuschuss bezogen hat, und mein mann bis 31.12. lediglich 2x die aufforderung zur einkommenserklärung für 2002 erhalten hat aber bisdahin keinen bescheid, bedeutet das, dass die frist abgelaufen ist oder zählt diese erst ab beginn des bezuges des zuschusses?
2. ist damit zu rechnen, dass eine übliche rechtsschutzversicherung (inkl. allem) die kosten für einer ev. klage gegen die rückforderung übernehmen würde? (anfrage unsererseits an die versicherung bereits gestellt, aber diese lässt sich über die feiertage reichlich zeit mit einer antwort)
danke im voraus.
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Re: 47000 Vätern droht Rückforderung von Karenzgeldzuschuss
fräulein hat geschrieben:überall heisst es, dass die frist für die rückzahlung des zuschusses aus dem jahr 2002 ende 2008 abläuft. wenn die km der tochter meines mannes nun nur im jahr 2002 den zuschuss bezogen hat, und mein mann bis 31.12. lediglich 2x die aufforderung zur einkommenserklärung für 2002 erhalten hat aber bisdahin keinen bescheid, bedeutet das, dass die frist abgelaufen ist oder zählt diese erst ab beginn des bezuges des zuschusses?
vermutlich hat diese "aufforderung zur einkommenserklärung" aufschiebende wirkung

Immer daran denken:
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Re: 47000 Vätern droht Rückforderung von Karenzgeldzuschuss
werner hat geschrieben:fräulein hat geschrieben:überall heisst es, dass die frist für die rückzahlung des zuschusses aus dem jahr 2002 ende 2008 abläuft. wenn die km der tochter meines mannes nun nur im jahr 2002 den zuschuss bezogen hat, und mein mann bis 31.12. lediglich 2x die aufforderung zur einkommenserklärung für 2002 erhalten hat aber bisdahin keinen bescheid, bedeutet das, dass die frist abgelaufen ist oder zählt diese erst ab beginn des bezuges des zuschusses?
vermutlich hat diese "aufforderung zur einkommenserklärung" aufschiebende wirkungmit dieser aufforderung wurde das verfahren innerhalb der frist begonnen. bei fristen zählt immer der beginn des verfahrens und nicht das ende (ist auch logisch: es gibt genug verfahren welche länger als z.b. 3 jahre dauern - und da 3 jahre eine häufige verjährungsfrist ist, würden alle diese verfahren ansonsten ergebnislos eingestellt werden müssen....)
so ist es. Auffordeurng hat hemmende Wirkung
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Re: 47000 Vätern droht Rückforderung von Karenzgeldzuschuss
wäre auch zu einfach gewesen...
was möchte denn das finanzamt denn genau bei dieser "einkommenserklärung" wissen? da mein mann für das jahr 2002 sowieso den üblichen lohnsteuerausgleich gemacht hat, weiss das finanzamt doch genau, was er verdient hat. wieso sind die denn so penetrant und schicken das gleich ein zweites mal?
was möchte denn das finanzamt denn genau bei dieser "einkommenserklärung" wissen? da mein mann für das jahr 2002 sowieso den üblichen lohnsteuerausgleich gemacht hat, weiss das finanzamt doch genau, was er verdient hat. wieso sind die denn so penetrant und schicken das gleich ein zweites mal?
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Re: 47000 Vätern droht Rückforderung von Karenzgeldzuschuss
fräulein hat geschrieben:wäre auch zu einfach gewesen...
was möchte denn das finanzamt denn genau bei dieser "einkommenserklärung" wissen? da mein mann für das jahr 2002 sowieso den üblichen lohnsteuerausgleich gemacht hat, weiss das finanzamt doch genau, was er verdient hat. wieso sind die denn so penetrant und schicken das gleich ein zweites mal?
gar nichts; es ist Amtsschimmel in Reinkultur
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Re: 47000 Vätern droht Rückforderung von Karenzgeldzuschuss
haben nun endlich nachricht von der rechtsschutzversicherung.
laut versicherung würden sie die kosten für eine zivilrechtliche klage (versicherungsschutz) übernehmen, nicht jedoch bei einer verwaltungsklage.
können Sie mir sagen, was nun auf die "sammelklage" zutreffen würde? danke im voraus.
laut versicherung würden sie die kosten für eine zivilrechtliche klage (versicherungsschutz) übernehmen, nicht jedoch bei einer verwaltungsklage.
können Sie mir sagen, was nun auf die "sammelklage" zutreffen würde? danke im voraus.
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Re: 47000 Vätern droht Rückforderung von Karenzgeldzuschuss
fräulein hat geschrieben:haben nun endlich nachricht von der rechtsschutzversicherung.
laut versicherung würden sie die kosten für eine zivilrechtliche klage (versicherungsschutz) übernehmen, nicht jedoch bei einer verwaltungsklage.
können Sie mir sagen, was nun auf die "sammelklage" zutreffen würde? danke im voraus.
Ergo scheint die Versicherung die Causa nicht zu übernehmen, da es sich um einen Rückforderungsbescheid (Finanzverwaltung) handelt.
Info's siehe http://www.familienrecht.at/index.php?id=6097 und nehmen sie Kontakt auf.
LG Praetor
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Re: 47000 Vätern droht Rückforderung von Karenzgeldzuschuss
Hier ein paar Zahlen zu den Rückforderungen des KBG:
http://derstandard.at/?url=/?id=1233586502867
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Re: 47000 Vätern droht Rückforderung von Karenzgeldzuschuss
http://derstandard.at/1263706102252/Kindergeld-Eltern-muessen-drei-Millionen-Euro-Kindergeld-zurueckzahlen
Die durchschnittliche Rückforderung betrug ... beim Zuschuss belief sich der Durchschnittswert auf 1.351,05 Euro.
Den Kindergeld-Zuschuss für Alleinerziehende und Familien mit niedrigem Einkommen bezogen im Jahr 2002 7.868 Personen. 2003 waren es 19.187 und 2004 28.410. Im Jahr 2005 bekamen 31.383 Personen einen Kindergeld-Zuschuss.
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