Vorab, ich habe mich schon recht intensiv (inkl. Anfragen bei diversen öffentlichen Institutionen) mit dem Thema beschäftigt und kenne den „theoretischen“ Unterbau (FLAG, EU-VO Nr. 883/2004). Mein Problem ist es aber, dass ich irgendwie nicht den Spagat schaffe, festzustellen, was die konkreten Konsequenzen für uns sind. Unser Fall ist folgender:
Meine Lebensgefährtin lebt und arbeitet in Portugal. Sie ist Portugiesin. Ich arbeite in Wien und bin Österreicher. Wir pendeln und haben faktisch zwei getrennte Haushalte.
Nun erwarten wir ein Kind und möchten uns die Karenz teilen. Konkret möchte meine Lebensgefährtin nach der Geburt 5 Monate in Karenz bleiben und bezieht in dieser Zeit portugiesisches "Kindergeld". Nach Ablauf dieser Zeit möchte ich bis zu 9 Monate das österreichische einkommensabhängige KBG in Anspruch nehmen und zum Großteil in Portugal sein, da das mit einem Kleinkind wesentlich einfacher ist. Auch die FBH möchten wir beantragen, denn ohne dieser klappt es ja mit dem KBG nicht.
Arbeitsmäßig ist unsere Situation so, dass meine Lebensgefährtin jedenfalls noch 1 Jahr nach ihrer Karenz in Portugal in ihrer jetzigen Position arbeiten wird. Danach hoffen wir auf einen Umzug nach Österreich.
Gerne möchte ich nun hier zumindest um konkrete Literatur, die mir weiterhelfen könnte, bitten (die üblichen Seiten z.B. des BMFJ, WGKK, Help.gv.at kenne ich). Natürlich wäre ich aber auch sehr froh über konkrete Ratschläge/Meinungen dazu, ob unser Plan rechtlich überhaupt möglich ist bzw. was potenzielle Stolpersteine sein könnten bzw. wo man bei Bedarf den Plan anpassen müsste.
Danke im Voraus und schöne Grüße!
KBG bzw. FBH - Grenzüberschreitende Sachverhalte
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Re: KBG bzw. FBH - Grenzüberschreitende Sachverhalte
maksi hat geschrieben:Vorab, ich habe mich schon recht intensiv (inkl. Anfragen bei diversen öffentlichen Institutionen) mit dem Thema beschäftigt und kenne den „theoretischen“ Unterbau (FLAG, EU-VO Nr. 883/2004). Mein Problem ist es aber, dass ich irgendwie nicht den Spagat schaffe, festzustellen, was die konkreten Konsequenzen für uns sind. Unser Fall ist folgender:
Meine Lebensgefährtin lebt und arbeitet in Portugal. Sie ist Portugiesin. Ich arbeite in Wien und bin Österreicher. Wir pendeln und haben faktisch zwei getrennte Haushalte.
Nun erwarten wir ein Kind und möchten uns die Karenz teilen. Konkret möchte meine Lebensgefährtin nach der Geburt 5 Monate in Karenz bleiben und bezieht in dieser Zeit portugiesisches "Kindergeld". Nach Ablauf dieser Zeit möchte ich bis zu 9 Monate das österreichische einkommensabhängige KBG in Anspruch nehmen und zum Großteil in Portugal sein, da das mit einem Kleinkind wesentlich einfacher ist. Auch die FBH möchten wir beantragen, denn ohne dieser klappt es ja mit dem KBG nicht.
Arbeitsmäßig ist unsere Situation so, dass meine Lebensgefährtin jedenfalls noch 1 Jahr nach ihrer Karenz in Portugal in ihrer jetzigen Position arbeiten wird. Danach hoffen wir auf einen Umzug nach Österreich.
Gerne möchte ich nun hier zumindest um konkrete Literatur, die mir weiterhelfen könnte, bitten (die üblichen Seiten z.B. des BMFJ, WGKK, Help.gv.at kenne ich). Natürlich wäre ich aber auch sehr froh über konkrete Ratschläge/Meinungen dazu, ob unser Plan rechtlich überhaupt möglich ist bzw. was potenzielle Stolpersteine sein könnten bzw. wo man bei Bedarf den Plan anpassen müsste.
Ich fürchte der Sachverhalt ist zu speziell, als dass Sie hier im Forum eine sinnvolle Antwort bekommen können.
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Re: KBG bzw. FBH - Grenzüberschreitende Sachverhalte
Haben Sie ev. eine Idee, wo ich mich hinwenden könnte? Eine Interpretation habe ich mir in der Zwischenzeit erarbeitet, aber sicher bin ich mir halt nicht, ob das stimmt.
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Re: KBG bzw. FBH - Grenzüberschreitende Sachverhalte
maksi hat geschrieben:Haben Sie ev. eine Idee, wo ich mich hinwenden könnte? Eine Interpretation habe ich mir in der Zwischenzeit erarbeitet, aber sicher bin ich mir halt nicht, ob das stimmt.
Eine unentgeltliche wirklich verlässliche Auskunft werden Sie mE nirgendwo bekommen.
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Re: KBG bzw. FBH - Grenzüberschreitende Sachverhalte
Das habe ich schon befürchtet. Bei meinen Recherchen bin ich auch auf das gestossen: http://europa.eu/youreurope/advice/index_de.htm und werde einmal anfragen. Wo könnte ich mich sonst entgeltlich hin wenden?
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Re: KBG bzw. FBH - Grenzüberschreitende Sachverhalte
Inzwischen bin ich schlauer geworden, man findet z.B. sehr gute Informationen zu grenzüberschreitenden Szenarien hier: http://www.etuc.org/sites/www.etuc.org/ ... ile_DE.pdf (Kapitel 3.5.6)
Vielleicht hilft es ja jemanden. Das einzige was ich jetzt noch nicht weiß, ist, wie man die Unterschiedsbeträge berechnet.
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Re: KBG bzw. FBH - Grenzüberschreitende Sachverhalte
maksi hat geschrieben:Das habe ich schon befürchtet. Bei meinen Recherchen bin ich auch auf das gestossen: http://europa.eu/youreurope/advice/index_de.htm und werde einmal anfragen. Wo könnte ich mich sonst entgeltlich hin wenden?
Ich fürchte, das Problem ist so komplex, dass eine entgeltiche Beratung durch einen Anwalt, der sich sicher auch erst einlesen muss verbunden mit einer verbindlichen Stellungnahme so teuer ist, dass es sich gar nicht erst auszahlt.
Daher selber probieren.
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