Hallo
Sachlage ist folgende:
Ex Gatte lebt in D und zahlt Ehegattenunterhalt nach A.
ExGatte sendet formular vom FA Deutschland das er ausgefüllt haben möchte mit einem Beleg das er Ehegattenunterhalt gezahlt hat mit nachweis. ( Anlage U - Antrag aus Abzug von Unterhaltsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleiches als Sonderausgaben)
Frage: Muss man in A erhaltenen Ehegattenunterhalt beim Lohnsteuerausgleich mit angeben?
Ehegattenunterhalt bei Steuerklärung angeben
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Re: Ehegattenunterhalt bei Steuerklärung angeben
Papa1980 hat geschrieben:Hallo
Sachlage ist folgende:
Ex Gatte lebt in D und zahlt Ehegattenunterhalt nach A.
ExGatte sendet formular vom FA Deutschland das er ausgefüllt haben möchte mit einem Beleg das er Ehegattenunterhalt gezahlt hat mit nachweis. ( Anlage U - Antrag aus Abzug von Unterhaltsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleiches als Sonderausgaben)
Frage: Muss man in A erhaltenen Ehegattenunterhalt beim Lohnsteuerausgleich mit angeben?
NEIN
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